Rechtsanwalt

Gerichtsurteile und Rechtsanwälte aus Österreich in der Presse

Rechtsanwalt für Arbeitsrecht und unbezahlter Urlaub

In der heutigen Ausgabe der “Wiener Zeitung” äusserst sich ein fachlich versierter Rechtsanwalt über die interessante Thematik des unbezahlten Urlaub. “Es gibt keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub”, stellt der Anwalt gleich vorweg klar. Der Rechtsanwalt hat sich auf Arbeitsrecht spezialisiert.

Ein unbezahlter Urlaub kann demnach nur im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber genommen werden. Wie es die Bezeichnung schon vermuten lässt, bekommt man für diesen Urlaub kein Gehalt ausgezahlt. Der Rechtsanwalt spricht in diesem Artikel Klartext, und versucht Unsicherheiten kompromisslos zu beseitigen.

Der Arbeitnehmer darf sich also nicht einfach nach Lust und Laune seinen unbezahlten Urlaub nehmen. Im Gegenzug darf auch der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht einfach so in Urlaub schicken, wenn das Geschäft einmal nicht so rund läuft. Eine Ausnahme gibt es aber. Das ist der Betriebsurlaub.

Bei vielen unbezahlten Urlaubstagen kommt es oft zu sozialverischerungsrechtlichen Problemen, verrät der Rechtsanwalt. Da in diesen Tagen kein Lohn gezahlt wird, besteht auch keine Sozialversicherungspflicht. Der Arbeitnehmer ist somit weder kranken- noch unfallversichert.

Bis zu einem Monat muss man sich aber keine Sorgen machen. Da besteht die Sozialversicherungspflicht automatisch weiter. Dauert der unbezahlte Urlaub aber länger als einem Monat, so muss man sich bei der Sozialversicherung abmelden. Der Rechtsanwalt gibt aber die Empfehlung solche Sachen zuerst mit dem Dienstgeber zu besprechen. Das vermeidet unangenehme Überraschungen, und oft erklärt sich der Chef freiweillig dazu bereit die benötigten Sozialversicherungsbeiträge weiter zu zahlen.


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