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Gerichtsurteile und Rechtsanwälte aus Österreich in der Presse

Jäger vor Gericht: Rechtsanwalt gegen Verwaltungsstrafe

Ein mutmasslich übermotivierter Jäger wurde von der Bezirkshauptmannschaft Mistelbach für schuldig befunden, mutwillig einen Seeadler abgeschossen zu haben. Dies wurde ihm als “unjagdliches Verhalten” ausgelegt. Die Strafe wurde mit 4.000 Euro angegeben.

Adler gehören in Österreich nämlich zu den ganzjährig geschützten Tieren. Die Strafe wollte sich der Jäger aber nicht gefallen lassen. Er zog vor Gericht. Er und sein Rechtsanwalt schöpften aus einem Urteil des Landesgerichts Korneuburg Hoffnung. Dieses Urteil verwarf den Vorwurf des Verdachtes der Gefährdung der Adlerpopulation in Österreich, und erklärte den leidenschaftlichen Jäger für unschuldig.

“Ausserdem wäre der Mandat bei den Ermittlungen immer hilfsberei gewesen”, erklärte zudem sein Rechtsanwalt. Der Anwalt meinte weiters, dass sein Mandant, wäre er schuldig gewesen, ja auch die Beweise verschwinden lassen hätte können.

Trotzdem sieht sich der Jäger zehn Zeugen gegenüber, die ihn belasten. Er gab an sich die Vorwürfe nicht erklären zu können. Die Bezirkshauptmannschaft ist daher auch weiter von seiner Schuld überzeugt. Sein Rechtsanwalt legte bei der Berufung ein Gegengutachten der Gerichtsmedizin Wien vor, welches dem gefundenen Blut im Auto des Jägers bescheinigt, nicht von einem Adler stammen zu können. Ausserdem sei die vorherige Prüfung, die dieses Blut als Adlerblut klassifiziert hat, von einem nicht gerichtlich beeideten Sachverständiger festgestellt worden. Ein Urteil wird in zwei bis drei Wochen erwartet.

© Photographer: Garret Bautista | Agency: Dreamstime.com


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