Rechtsanwalt zu Hausverlosung von Hotel: kein Problem
Der Rechtsanwalt eines Salzburger Hoteliers gab grünes Licht für die Verlosung seines Hotelbetriebes. Er versicherte ihm dass die Verlosung seines Hotels “kein Problem” sein würde. Der Gewinner der Verlosung würde einen funktionierenden Hotelbetrieb um nur 99 Euro erhalten.
Hausverlosungen stehen im Verdacht als verbotenes Glücksspiel eingestuft zu werden. Von Notaren wird daher jedenfalls dazu abgeraten. “Es ist rechtlich noch nicht alles geklärt”, so ein Notar in einer oberösterreichischen Tageszeitung. Im Gegensatz dazu sieht der Rechsanwalt des Salzburger Hoteliers kein Problem.
Das Hotel hat 17 Zimmer. Der Gewinner kann es sofort weiterführen. Auch Umbauten wären kein Problem, versichert der Hotelier. Grund für die Verlosung ist die Tatsache dass der Salzburger Hotelbetreiber weder Nachfolger noch Käufer für sein Objekt findet. “Obwohl das Geschäft gut läuft”, so der Salzburger.
In Bezug auf Verlosungen vom Immobilien gibt es derzeit verschienene Rechtsmeinungen. Eine private Immobilienverlosung wäre demnach als gewerbliche Tätigkeit zu betrachten. Eine andere Meinung ist dass eine einmalige Verlosung nichts mit einem Gewerbe zu tun hätte. Dieser Meinung schliesst sich auch das Finanzministerium an.
Trotzdem ist die strafrechtliche Situation derzeit noch nicht einwandfrei geklärt. Ein Verstoss gegen das verbotene Glücksspiel ist möglich, meint der Präsident der oberösterreichischen Notariatskammer.