Rechtsanwalt

Gerichtsurteile und Rechtsanwälte aus Österreich in der Presse

Rechtsanwalt in Wien warnt Radfahrer

In der Wiener Zeitung warnt ein Rechtsanwalt jene Personen, die sich als Freizeitvergnügen für das Radfahren im Wald entschieden haben. Radfahren im Wald ist in Österreich nämlich mit einem Verbot belegt.

Ausnahmen gibt es so gut wie keine. Da muss schon ein Schild am Waldrand stehen welches dem Radfahrer ausdrücklich die Erlaubnis für seine sportliche Aktivität erteilt. Erst dann darf man unbekümmert in die Pedale treten. Für alle anderen Fälle ist das Radfahren im Wald strengstens verboten.

Der Grund liegt meist darin dass der Wald in der Regel in Privatbesitz steht. Das bewaldete Grundstück ist somit Privateigentum, und daher nur eingeschränkt benutzbar. Der Staatsbürger darf diesen Wald nur zu Erholungszwecken betreten. Da Radfahren vor dem Gesetz nicht als Erholung angesehen wird, ist diese Betätigung somit untersagt.

Nur ein Schild oder die ausdrückliche Erlaubnis des Waldinhabers kann dieses Verbot aufheben. Die Strafen können in der Regel von 150 bis 750 Euro gehen. Besonders teuer wird es bei Forststrassen, welche auch noch erkennbar abgesperrt wurden.

Nach dem interessanten Artikel in der Wiener Zeitung bewegen sich auch Schwammerl, Holz, und Pflanzensucher an der Schwelle zur Gesetzesübertretung. Die Pilzmenge darf pro Tag nicht zwei Kilo übersteigen. Pflanzen darf man nicht ausreissen, und eine Beschädigung von gefällten Bäumen und Sträuchern muss unbedingt vermieden werden.


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