Rechtsanwalt in Wels gegen Irreführungen in Werbemittel
Ein Rechtsanwalt aus der oberösterreichischen Metropole Wels hat sich den Opfern des Meinl Falles angenommen. Es vertritt die Geschädigten in dieser Sache, und ist seit mehr als 15 Jahren mit Kapitalmarktrecht beschäftigt.
Konkret geht es um das Delikt “Irreführungen in Werbemittel”. Die Käufe von MEL-Zertifikaten sollen rückabgewickelt werden. Es geht allerdings auch um Schadenersatzzahlungen. Bereits im Juni wurde die Beweisaufnahme abgeschlossen. Seine Klienten hätten zwischen 5.000 und mehr als 300.000 Euro verloren.
Vorgeworfen wird den Angeklagten sie hätten Zertifikate fälschlicherweise als Aktien dargestellt. Bei den Verkaufsgesprächen war von “erfolgreicher Performance” die Rede, als dies schon gar nicht mehr der Realität entsprach. Einige der betroffenen Papiere wurden sogar als “mündelsicher” angepriesen, obwohl dies bei Aktien niemals der Fall sein kann.
Fazit der Klage: Kleinaleger sollen sich auf Werbemittel verlassen können. Es kann nicht erwartet werden dass ein deutschsprachiger Konsument mit einem Kapitalmarktprospekt in englischer Sprache mit bis zu 300 Seiten klarkommen kann. Der Gesamtschaden des Falles wird auf rund 2,25 Milliarden Euro geschätzt.
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