Rechtsanwalt in Graz gegen Darmwind Strafe
Ein Grazer Rechtsanwalt wollte einen jungen Mann vor Gericht vertreten, der auf Grund eines Darmwindes von der steirischen Polizei zu einer Geldstrafe von 50 Euro verdonnert worden ist, und durch die anschliessenden Medienberichte im ganzen Land berühmt wurde.
Der Rechtsanwalt aus Graz erklärte dass der zweite Paragraf des Landessicherheitsgesetzes bei einem Darmwind nicht anwendbar sei, da ein Darmwind oft ungewollt entkommt, und man unmöglich beweisen könne dass dieser vorsätzlich passiert wäre.
Der 20-jährige Täter wollte aber lieber seine Ruhe haben, zahlte die 50 Euro, und verzichtete einen Gang zum Gericht. Der Vorfall passierte während eines Zeltfestes in der steirischen Stadt Frohnleiten.