3 Monate Haft für verbotene Gesangseinlage im Zug
Ein 28-jähriger Oberösterreicher wurde gestern vom Oberlandesgericht Linz zu einer unbedingten Haftstrafe von 3 Monaten verurteilt. Die bedingte Haftstrafe beträgt 15 Monate.
Der Angeklagte hatte während einer Zugfahrt das Eröffnungslied des HJ-Liederbuches gesungen. Diese Tat fällt unter das NS Verbotsgesetz. Im ersten Urteil betrug die Haftstrafe 24 Monate, 18 davon bedingt. Dagegen hatte er erfolgreich berufen.
Das Oberlandesgericht Linz hält die unbedingt ausgesprochenen Strafen für notwendig. Der Grund wären “generalpräventiven Zwecke”. Der Oberste Gerichtshof hatte vor der nunmehrigen Berufungsverhandlung in Linz bereits den Schuldspruch bestätigt, gestern ging es nur mehr um die Strafhöhe.