480 Euro Geldstrafe für Erpressung
Ein 17-jähriger Dornbirber wurde am Landesgericht Feldkirch zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt. Er hatte beobachtet wie zwei Jugendliche einen Mann brutal ausraubten, und dann die beiden Täter erpresst.
Das Schweigegeld betrug 10 Euro. Er hätte sonst die Täter bei der Polizei angezeigt, hiess es. Der 17-jährige betritt die Erpressung aber wehement. Er hätte die 10 Euro nur bekommen, weil er die Täter gekannt hatte. Von einer Erpressung wollte er nichts wissen. Der Jugendlichte erbat sich Bedenkzeit.