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“Begreifliche” Messerattacke auf scheidungswillige Ehefrau: 6 Jahre Haft

Das Wiener Oberlandesgericht hat sein umstrittenes Totschlag Argument gegen einen Türken gestern bestätigt. Demzufolge ist es “allgemein begreiflich” wenn sich eine Frau von einem Türken scheiden lassen möchte, dass sie von diesem ein Dutzend Mal in Kopf, Brust und Hals gestochen, und danach auch noch mit einem 50 Zentimeter langen Stahlrohr traktiert wird.

Die Frau dürfte nur überlebt haben weil sich einer ihrer Söhne dazwischen warf. Die Richter wollten die Tat aber nicht als Mordversuch bewerten. Als Begründung gibt man folgendes an: “Gerade Ausländer oder Personen mit Migrationshintergrund befinden sich häufig in besonders schwierigen Lebenssituationen, die sich, auch begünstigt durch die Art ihrer Herkunft, in einem Affekt entladen kann.”

Der Türke dürfte daher in einer “allgemein begreiflichen, heftigen Gemütsbewegung” gehandelt haben, erklärte das Gericht. Die Haftstrafe von 6 Jahren wurde bestätigt.

Das Urteil des Erstgerichtes sorgte in Österreich für grosses Aufsehen, da sich der Täter auf Grund seiner türkischen Herkunft über ein milderes Urteil freuen konnte. Manche Kritiker meinten dies würde gegen den Grundsatz verstossen dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich wären.


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