2 Jahre Haft für Morddrohungen
In Vorarlberg muss ein 21-jähriger für zwei Jahre in Haft. Er hatte in eMails, Internetforen und Briefen wüste Drohungen ausgestossen und Schüler und Lehrer einer Handelsakademie mit dem Tode bedroht. Das Urteil gilt noch nicht als rechtskräftig. Der junge Mann erbat sich Bedenkzeit.
Selbst ein umfangreiches Geständnis wirkte sich nicht strafmildernd aus. Der Richter blieb hart und bezeichnete den Angeklagten als “Gefahr für die Öffentlichkeit.”
Die Gründe für die gefährlichen Drohungen des 21-jährigen lagen in einer enttäuschten Liebe, Mobbing in der Schule, und dem Schulabbruch.
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