Jugendstrafgesetz: 19 Monate Haft für schweren Raub in Villach
Für 19 Monate muss ein 18-jähriger Kärntner hinter Gitter weil er maskiert und bewaffnet zwei Wettlokale in seiner Heimatstadt überfallen hatte. Die bedingte Haftstrafe beträgt 28 Monate.
Als Grund nannte der Täter Geldnot und Spielsucht. Die Beute von beiden Raubüberfällen betrug insgesamt 330 Euro. 500 oder 1.000 Euro hätte er sich hingegen erwartet.
Da der 18-jährige zum Zeitpunkt der Tat im Februar noch minderjährig war, entsprach das Urteil dem Jugendstrafgesetz. Mildernd wirkte sich das umfangreiche Geständnis aus. Erschwerend kamen jedoch das Zusammentreffen von zwei Verbrechen und das Begehen der Tat während eines laufenden Strafverfahrens hinzu – der 18-Jährige hat bereits eine Vorstrafe wegen Sachbeschädigung, Raufhandels und Körperverletzung.
Wenig zufrieden äusserte sich das Staatsanwalt. Er nannte das Urteil “eine Frechheit”. Es ist daher nicht rechtskräftig. Der strenge Staatsanwalt meldete Berufung an.
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