Rechtsanwalt

Gerichtsurteile und Rechtsanwälte aus Österreich in der Presse

Abgelaufene Lebensmittel verkauft: 4 1/2 Jahre Haftstrafe

Ein Unternehmer aus dem niederösterreichischen Mostviertel wurde gestern in St. Pölten zu einer Haftstrafe von 4 1/2 Jahren verurteilt. Er hatte abgelaufene Eier an Supermärkte verkauft und falsche Ablaufdaten auf die Eier gestempelt.

Die Menge der verkauften Eier beläuft sich zwischen Januar 2006 und Juni 2007 auf gut 9,3 Millionen. Ein Gutachten bezifferte den Schaden des Verbrechens auf 800.000 Euro.

Die Härte des Urteils begründet sich auf die Generalprävention. Das heisst, andere Unternehmer sollen dadurch abgeschreckt werden so etwas ähnliches zu tun. Pech für den Unternehmer in diesem Zusammenhang als “Abschrecker” fungieren zu müssen. Er erbat sich Bedenkzeit. Das Urteil ist daher nicht rechtskräftig. Der Verurteilte könnte noch Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung einlegen.


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