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Bedingte Geldstrafe für Freiheitsentziehung und Nötigung in Innsbruck

Eine bedingte Geldstrafe über 9.600 Euro setzte es für eine Führungskraft einer bekannten Drogeriekette. Sie hatte eine Mitarbeiterin solange gewaltsam festgehalten, bis sie eine einvernehmliche Kündigung unterschrieben hatte.

Grund für die Kündigung war eine Dose Cola. Die Mitarbeiterin hatte die Dose vom Regal genommen und ausgetrunken. Da sie alleine in der Filiale war, und für sich selbst nicht kassieren darf, wollte sie erst am nächsten Morgen bei der Kollegin bezahlen. Das war aber der Führungskraft aber auch nicht recht. Sie hätte den ganzen Tag gar nichts trinken dürfen.

Die Frage des Staatsanwalts, ob beim Kündigungsgespräch jemand vom Betriebsrat anwesend gewesen sei, wurde von der Gekündigten bejaht: Das sei die leitende Angestellte gewesen, sie sei auch gleichzeitig Betriebsrätin gewesen.

© Photographer: Stockphotonyc | Agency: Dreamstime.com


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