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Bedingte Haftrafe für Sozialhilfebetrug

Ein Liebespaar wurde gestern in Zell am See zu einer bedingten Haftstrafe von 15 Monaten verurteilt. Sie hatten jahrelang zu viel Sozialhilfe und Kindergeld bezogen. Insgesamt beläuft sich der Schaden auf 45.000 Euro.

Als Verteidigung wählte das Paar die Strategie der Unwissenheit. Sie hätten die Vorschriften nicht genau gekannt, erklärten sie vor Gericht. Der Betrug wäre somit nicht absichtlich begangen worden. Die Richterin konnten sie damit aber nicht überzeugen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Beiden waren miteinander verheiratet, liessen sich scheiden, lebten aber weiterhin gemeinsam in der Wohnung ohne dies dem Sozialamt zu melden. Auch beim Kindergeld gab es Ungereimtheiten. Vier Kinder hat das Zeller Paar. Dadurch kam man 13 Jahre lang zum einem Unterhaltsvorschuss von insgesamt 39.000 Euro. Auch dieses Geld wurde zu Unrecht kassiert. In das Rollen kam die Anzeige auf Grund einer anonymen Anzeige. Die Beiden hatten aber noch Glück. Im schlechtesten Fall wären auch 5 Jahre Haft möglich gewesen.

hotographer: Franz Pfluegl | Agency: Dreamstime.com


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