Verletzung der Aufsichtspflicht: 11.600 Euro Geldstrafe
Eine Familie aus dem Bregenzerwald muss 11.000 Euro Geldstrafe bezahlen weil der sechsjährige Sohn unbeaufsichtigt dem Radfahren fröhnte und dabei einen Unfall verursacht hat, bei dem sich der vierjährige Nachbarsjunge schwere Kopfverletzungen zuzog.
Das vierjährige Unfallopfer musste operiert werden. Eine 18 Zentimeter lange Narbe auf der linken Schädelseite bliebt zurück.
Die Familie des sechsjährigen Unfallverursachers wurde auf Kosten- und Schadenersatz geklagt und auch verurteilt. Das Gericht kam zum Schluss dass die Aufsichtspflicht gröblich verletzt wurde. Ein Sechsjähriger hat auf einer öffentlichen Strasse nicht unbeaufsichtigt mit dem Fahrrad zu fahren. Die verurteilte Familie konnte dem nicht ganz folgen. Man verteidigte sich mit dem Umstand dass es gerade in ländlichen Gebieten üblich wäre wenn Sechsjährige alleine auf der Strasse radeln.
Doch die Strassenverkehrsordnung ist eindeutig. Kinder dürfen erst mit zwölf Jahren auf einer öffentlichen Strasse fahren, ausser sie haben bereits den Fahrradführerschein, den sie in der Volksschule machen können. Die 11.600 Euro Strafe allerdings muss die Familie nicht selber zahlen. Die Haftpflichtversicherung hat sich bereit erklärt für die Geldstrafe aufzukommen.