Trotz Mordversuch nur bedingte Haftstrafe
Für einen Mordversuch an einer Joggerin wurde ein 16-jähriger aus Leoben zu zwei Jahren bedingter Haft mit einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Das 50-jährige Opfer konnte dem Anschlag nur knapp entgehen und flüchten. Wenig später wurde der junge Mann auf Grund der genauen Personenbeschreibung von der Polizei ausgeforscht.
Für die Tat sollte ein selbstgebasteltes Mordwerkzeug aus zwei Gitterbett Sprossen und einem Seil dienen. Damit wollte er die Frau erdrosseln. In einem Waldstück täuschte er eine Mopedpanne vor um sich dann von hinten an die hilfsbereite Joggerin ranzumachen. Sie konnte aber im letzten Moment die perfide Falle erkennen und die Flucht ergreifen.
Das Urteil der bedingten Hafstrafe ist an diverse Weisungen gebunden: Der 16-Jährige muss seine Lehre, sowie eine psychiatrische- und eine Psychotherapie fortsetzen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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