Gestern wurde am Landesgericht St. Pölten ein 17-jähriger Mann wegen Brandstiftung zu einem Jahr Haft verurteilt. Der Täter hatte in den letzten zwei Jahren vier Brände gelegt.
Seine erste Tat verübte er an einem Altpapier Container. Später versuchte er sich an einer Thujenhecke. Die dritte Brandstiftung hatte eine Wiese zum Ziel, und bei seiner nächsten Tat wurde eine Scheune das Opfer seiner Flammen. Wäre er nicht gefasst worden, hätte man sich wohl denken können was als nächstes dran gewesen wäre. Nun ist er einmal für ein Jahr aus dem Verkehr gezogen worden. Der gesamte Sachschaden seiner Taten beträgt 130.000 Euro. Der 17-jährige, ein Feuerwehrmann, wollte sich gar nicht verteidigen. Er nahm die Strafe sofort an. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Von admin am 01.09.2010 um 07:53 Uhr
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Ein Unternehmer aus dem niederösterreichischen Mostviertel wurde gestern in St. Pölten zu einer Haftstrafe von 4 1/2 Jahren verurteilt. Er hatte abgelaufene Eier an Supermärkte verkauft und falsche Ablaufdaten auf die Eier gestempelt. Die Menge der verkauften Eier beläuft sich zwischen Januar 2006 und Juni 2007 auf gut 9,3 Millionen. Ein Gutachten bezifferte den Schaden [...]
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Von admin
am 06.08.2010 um 08:14 Uhr
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10.000 Euro soll ein Wirt in St. Pölten bezahlen, weil er die Persönlichkeitsrechte des derzeit angeklagten Inzestvaters Josef Fritzl verletzt haben soll. Er hatte in seinem Gasthaus ein Gericht mit dem Titel “Fritzl Schnitzel” auf der Speisekarte gesetzt. Sein Rechtsanwalt soll jetzt prüfen ob die Strafe und deren Höhe auch gerechtfertigt ist. Es war der [...]
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Von admin
am 17.03.2009 um 11:33 Uhr
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In einem äusserst interessanten Interview in den Salzburger Nachrichten behauptet der Rechsanwalt von Josef Fritzl er hätte starke Nerven. Ausserdem stellte er in diesem Gespräch einige Dinge klar. Beispielsweise dass Verteidigen nicht bedeuten würde, sich auf die Seite des Verbrechens zu stellen. Josef Fritzl nicht zu verteidigen wäre absurd, meint der bekannte Rechtsanwalt. Er hat [...]
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Von admin
am 16.03.2009 um 06:59 Uhr
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Gestern erklärte der Rechtsanwalt Rudolf Mayer, der im Inzestfall von Amstetten den Angeklagten Josef F. verteidigt, wie man sich vor Gericht rechtfertigen möchte. So soll sich der Angeklagte nur im Fall des Inzests für schuldig bekennen. Mord und Sklaverei wären demnach Anklagepunkte die er als nicht gegeben sieht. Auch vom Vorwurf der Vergewaltigung ist man [...]
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Von admin
am 11.03.2009 um 22:18 Uhr
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