Rechtsanwalt verteilte Besitzstörungsklage
Ein Rechtsanwalt aus Tulln in Niederösterreich hat im Auftrag eines Jugendhotel Leiters, einer jungen Dame durch die Post eine Besitzstörungsklage zukommen lassen. Die junge Frau hat auf dem Privatgrundstück des Hotel Managers geparkt.
Bei Zahlung der Anwalts- und Nebenkosten von 194,20 Euro würde man aber von einer Klage absehen, heisst es in dem Schreiben. Eine österreichische Tageszeitung hat in ihrer heutigen Ausgabe über diesen Fall berichtet.
Für den Leiter des Jugendhotels ist diese Vorgehensweise die letzte Möglichkeit die Parkflächen für seine Hotelgäste freizuhalten. Eine Anzeige bei der Polizei hätte der Parksünderin nur 30 Euro gekostet, aber diese hätte sich für den Fall als “nicht zuständig” erklärt. So blieb nur der Gang zum Rechtsanwalt.
Ebenso hätte die Dame auch in das Hotel kommen und fragen können. “Da hab ich noch nie “Nein” gesagt”, so der Hotelbetreiber zur Tageszeitung.
Der Leiter des Jugendhotels ersucht um Verständnis und erklärt ohne diese rechtliche Massnahme wäre sein Hotelparkplatz jeden Tag hoffnungslos zugeparkt. Der brauche aber den Parkplatz für seine Hotelgäste. “Diese haben sich auch mehrmals beschwert”, so der Unternehmer.
Die Parksünderin erklärte jedenfalls die 194,20 Euro zahlen zu wollen, und künftig niemals mehr, auch nicht kurz, dort mit ihrem Auto zu halten.